DE-MINIMIS Förderperiode 2019

Die DE-MINIMIS-Förderung geht in die nächste Runde, wieder einmal haben Sie als Güterverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie als Halter und Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen im Jahr 2019 die Möglichkeit sich unterschiedlichste Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Zuschuss fördern zu lassen.
Das Programm enthält wieder wie in den vergangenen Jahren personenbezogene Maßnahmen, Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und fahrzeugbezogene Maßnahmen.

Der Höchstbetrag für Zuwendungen beträgt abhängig vom Unternehmen und der Zahl der zugelassenen Nutzfahrzeuge maximal 33.000,00 € je Unternehmen und Kalenderjahr.

Laut Gesetzestext und Positivliste, gehören mehrere Produkte aus unserem Hause zu den fahrzeugbezogenen Maßnahmen wie etwa die von uns gelieferten TPMS Reifendrucküberwachungssysteme zu den zusätzlichen, überobligatorischen Maßnahmen, sowie die On-Board Wägesysteme zu den zusätzlichen, obligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug gehören.

„Förderfähig sind Produkte, die der Sicherheit dienen, unmittelbar am Fahrzeug angebracht bzw. eingebaut werden und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle Ausstattungsmerkmale, die über der Grundausstattung des Fahrzeugs liegen und dem Förderziel dienen, sind als überobligatorisch anzusehen.“*

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 hat am 07. Januar 2019 begonnen und endet am 30. September 2019, nutzen Sie die Change auf eine Förderung in Ihrem Fuhrpark und fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihren Fuhrpark an.

Hinweis:
Ob tatsächlich eine Förderfähigkeit für den jeweiligen Fall vorliegt, wird von der Bewilligungsbehörde entschieden.

*Quellennachweis:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/2019/DM/DM_08_Positivliste.pdf?__blob=publicationFile

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