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Stichtag für die Antragstellung zur Eichung – 22. Oktober 2025 !!

Der 22. Oktober ist dieses Jahr der offizielle Stichtag für den Eichantrag ihrer Waagen, Messgeräte oder Prüfmittel, um weiterhin gesetzeskonform, präzise und einsatzbereit zu bleiben. Vergessen Sie diesen Termin nicht und stellen Ihren Eichantrag fristgerecht selbst oder beauftragen Sie uns damit. Wir kümmern uns um Ihr Messgerät, kümmern Sie sich um ihr Geschäft.

Laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) muss ein Eichantrag spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist zum Jahresende gestellt werden. Für die Einhaltung dieses Termins, ist der Betreiber der Waage, des Messgerätes oder Nutzer von Prüfmitteln selbst verantwortlich, also SIE!!!

Haben Sie oder wir den Antrag rechtzeitig eingereicht, so sind Ihre Geräte bis zum Jahresende abgesichert. Sollte das Eichamt nicht mehr im selben Jahr Ihren Antrag bearbeiten können, so dürfen sie die Messgeräte ab dem 1. Januar trotzdem weiterverwenden – sie sind bis zur behördlichen Überprüfung einem geeichten Messgerät gleichgestellt.

Denken Sie jetzt und in Zukunft daran, ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, damit wir gemeinsam mit dem Eichamt, dem Belastungsfahrzeug und unserem Servicetechniker den Termin planen können. Somit kann das oft stressige Jahresendgeschäft entspannt werden, denn erledigt ist erledigt und die Kosten bleiben auch dieselben.

Wir, das Team, der Firma Dietmar Hipper wiegen-dosieren-analysieren e.K. nehmen Ihnen gerne diese Arbeit ab und organisieren für Sie die komplette Eichung zuverlässig, unkompliziert und professionell.

Unsere Leistungen für Sie:

Erinnerung an Eichfristen

Vorprüfung und Wartung der Waage

Organisation des Eichtermins mit dem Amt

Bereitstellung von Prüfgewichten

Persönliche Betreuung bei der Eichung

Kümmern Sie sich in Ruhe um ihr Geschäft, wir kümmern uns um Ihr Messgerät. Füllen Sie unser Anfrageformular aus und beantragen ein Angebot über die Eichung Ihrer Waage, denn Ihr Messgerät ist bei uns in den besten Händen.

Nutzen Sie unser Anfrageformular