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    ATEX

    ATEX ist ein Synonym für die ATEX-Richtlinien der EU. Die Bezeichnung leitet sich aus der französischen Abkürzung von ATmosphères EXplosibles ab. Aktuell gibt es zwei Richtlinien für das Gebiet des Explosionsschutzes, die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Geräte und Schutzsysteme, welche in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, werden durch die Richtlinie abgedeckt.

    ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
    Hauptzweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder die von Explosionen betroffen sein könnten. Die Richtlinie enthält die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen sind. Die Beseitigung von technischer Handelshemmnisse sind daneben ein wichtiger Erwägungsgrund. Seit dem 30. Juni 2003 dürfen nur solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in Verkehr gebracht werden, die der ATEX-Produktrichtlinie entsprechen. Hierbei ist die Einordnung in verschiedene Katagorien, Gerätegruppen und Temperaturen zu beachten.

    ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG
    Die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (inoffiziell: „ATEX 137″) definiert die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie wurde 2002 im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung in deutsches, bzw. durch die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) in österreichisches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie enthält grundlegende Sicherheitsanforderungen die der Betreiber/Arbeitgeber umzusetzen hat. Wie die Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz); die Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz) und die Beschränkung der Auswirkung einer eventuellen Explosion auf ein unbedenkliches Maß (tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz). Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen einzuteilen.
    Hier ist eine Eingliederung in Zonen gegeben, unter Beachtung der ständigen, gelegentlichen oder normalerweise nicht in Kontakt zu tretende Arbeitsbedingungen. Die explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln … und explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub… .

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